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Das Testament verfassen: Worauf muss man achten?

24.07.2018
von Selin Turhangil

Inmitten des emsigen Treibens von Geschäftsessen, allabendlichen Fitness-Sitzungen und selbstauferlegten Lesemarathons in den Ferien, kann eine letzten Endes essenzielle Frage einfach in den Hintergrund treten. Was soll mit uns geschehen, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, unsere eigenen Entscheidungen zu treffen? In dieser Frage gewinnt das Verfassen eines Testaments an Wichtigkeit.

Sind wir traurig, tun wir instinktiv, was uns aufmuntert. Sind wir wütend, kann beim Sport Dampf abgelassen werden. Sogar Frust wiegt nach einem Abstecher in die nahegelegene Einkaufsstrasse schon viel weniger schwer. Wir führen unser Leben automatisch so, dass unangenehmen und unerwarteten Gefühlen sobald wie möglich Abhilfe geschaffen wird. Ihre Existenz könnte man sogar beinahe vergessen, wären da nicht die Gedanken, die zu stiller Stunde, fernab der Augen anderer, ums eigene Ende kreisen. «Aber wenn ich nicht mehr bin, kann mir doch alles egal sein», argumentieren viele. Sicherlich zu Recht, denn nach unserem besten Wissen geht jeder eines Tages von dieser Welt. Trotzdem ist das Thema des eigenen Hinscheidens um einiges komplizierter als viele erahnen – bis es zu spät ist, seinen Willen in wichtigen Dingen geltend zu machen.

Es kann jeden treffen

Eines der Themen, die man besser zu guter Stunde anspricht, ist die Patientenverfügung. Es mag einem schwer fallen, sich selbst in einer solchen Lage vorzustellen. Jedoch ist es tatsächlich unabhängig des Alters möglich, einem Unfall oder einer Krankheit zum Opfer zu fallen, die einen ans Bett bindet und einem das Unterhalten von privaten Kontakten verunmöglicht. Appetitlosigkeit kann dabei eine Müdigkeit begleiten, die kein Ende nehmen will. Um in genau solchen Fällen die Kontrolle übers eigene Schicksal zu bewahren, kann man eine Patientenverfügung festlegen. Diese regelt beispielsweise, dass man ab einem gewissen Punkt nur noch palliativ gepflegt zu werden wünscht.

Was das Verfassen des Testaments selbst betrifft, bestehen einige Regelungen um dessen Gültigkeit zu garantieren.

Dabei stützt man die Behandlung in obigem Fall ganz auf schmerzlindernde Methoden ab. Auf lebensverlängernde Massnahmen, wie beispielsweise das Verabreichen von Antibiotika bei einer Pneumonie, verzichtet man. So kann in einer Patientenverfügung genau festgelegt werden, wie weit man noch gehen möchte, sollte die Lebensqualität immer weiter schwinden. Fest steht auch, dass ein schriftlicher Anhaltspunkt Angehörige enorm entlasten kann. Diese müssen dann – sollte die Zeit kommen – nicht anstelle des Familienmitgliedes entscheiden.

Kleine Dinge grosser Wichtigkeit

Relativ neu ist das Prinzip des Vorsorgeauftrags. Es wurde mit dem Erwachsenenschutzrecht geschaffen und ist somit seit 2013 in der Schweiz anwendbar. Sollten Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein, gewisse Aufgaben zu übernehmen, kann dadurch festgehalten werden, wer dies am besten an Ihrer Stelle kann. Für Ehe- und eingetragene Partner kann man diese Rolle in einem gewissen Mass auch ohne vorliegenden Vorsorgeauftrag übernehmen. Natürlich ist es auch möglich, Aufgaben nach Absprache einer anderen nahestehenden Person anzuvertrauen. Damit kann man den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin bewusst entlasten.

Auch die «Regelung der letzten Dinge» mag vielen noch kein Begriff sein. Es handelt sich dabei um Dokument, das Wünsche, welche die auf den eigenen Tod folgende Zeit betreffen, festhält. Zahlreiche Menschen wissen beispielsweise bereits, dass sie keine grosse Trauerfeier wünschen, oder keine Blumen erhalten und lieber an eine gemeinnützige Organisation spenden möchten. Hat man keine spezifischen Wünsche und überlässt die Frage lieber seinen Angehörigen, kann man dies ebenfalls problemlos durch die «Regelung der letzten Dinge » festlegen. Ebenfalls niederschreiben kann man die Angaben von Stellen, die man über den Todesfall informieren muss. Auch hier stellt der schriftlich festgehaltene Wille für Angehörige eine enorme Erleichterung dar.

Mein Testament: Wie, wo, wann, mit wem?

Insbesondere im Falle des Hinterlegens eines Testaments ist es wichtig, sich im Vordergrund ausführlich durch Vorsorgemappen zu informieren. Erklärt wird dabei unter anderem bei wem es sich um Pflichtteilserben handelt und welche Aufteilungsoptionen bestehen. Eine Liste zur Aufzählung von Wertgegenständen fehlt ebenfalls in keiner guten Informationsbroschüre. Hilfreich können auch Mustertestamente sein, die einem hilfreiche Anregungen vermitteln. Auch hier besteht die Möglichkeit, karitative Organisationen zu berücksichtigen. Diese setzen das Hab und Gut eines Verstorbenen in seinem Sinne für das Wohl anderer ein.

Was das Verfassen des Testaments selbst betrifft, bestehen ebenfalls einige Regelungen um dessen Gültigkeit zu garantieren. Man unterscheidet beispielsweise zwischen einem eigenhändigen und einem öffentlichen Testament. Ersteres muss handschriftlich verfasst sein, um anerkannt zu werden. Ort, Datum und Unterschrift dürfen dabei auf keinen Fall fehlen, da man sonst kein Schluss bezüglich der Urteilsfähigkeit des Verfassers oder der Verfasserin ziehen kann. Insbesondere im Falle komplizierter Familien-, Finanz- und/ oder Erbverhältnisse empfiehlt es sich, das öffentliche Testament dem Eigenhändigen vorzuziehen. Dabei wird die Hilfe eines Notars oder Anwalts beim Verfassen in Anspruch genommen. Im Beisein zweier Zeugen verfasst diese Amtsperson das öffentliche Testament und bezeugt damit, dass es dem letzten Willen der betroffenen Person entspricht.

Geteilte Last ist halbe Last

All diese Schritte haben sicherlich zwei Dinge gemeinsam. Erstens ist es nie zu früh, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern, oder Menschen, die uns nahestehen, auf die ihrige anzusprechen. Der Begriff «Vorsorge» selbst spricht Bände. Zweitens ist Mut zum Thema gut, es zu zweit zu besprechen ist besser. Begleiten einen Nahestehende in seinen Überlegungen – seien es Familienmitglieder oder gute Freunde – teilt man sich auch die Last, die einem dabei auf den Schultern liegt. Bedenkt man nämlich, dass man sich in Zukunft nicht mehr um jene Themen sorgen müssen wird, kann ein erdrückender Gedanke sogar zu einem Erleichternden werden.

Text: Selin Olivia Turhangil

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