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Ich hatte einen Unfall – Wer bezahlt die Anwaltskosten?

04.09.2020
von SMA

Wer den Schritt in ein Anwaltsbüro «wagt», möchte natürlich gleich am Anfang wissen, was das kosten wird. Die Anwältin/der Anwalt ist auch verpflichtet, die Mandantin / den Mandanten möglichst frühzeitig über die mutmassliche Höhe der Anwaltskosten und die Frage, wer diese bezahlt, zu informieren. Ist der Grund für den Anwaltsbesuch ein (schwerer) Unfall bzw. dessen juristische und finanzielle Folgen, so kann man diese Frage nach den Anwaltskosten allerdings nicht so einfach beantworten.

Relativ entspannt sein kann, wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, wobei man diese selbstverständlich vor dem Unfallereignis abgeschliessen musste. Leider gibt es zwischen den auf dem Schweizer Markt tätigen Rechtsschutzversicherungen Qualitätsunterschiede. Ein Blick in die alle paar Jahre (z. B. vom Kassensturz) durchgeführten Vergleiche kann daher vor dem Abschluss einer entsprechenden Police nicht schaden. Was viele Leute nicht wissen ist, dass verschiedenen Krankenkassen einen sog. Gesundheitsrechtsschutz inbegriffen haben, der meist alle im Zusammenhang mit Unfällen entstehenden Anwaltskosten übernimmt. Ob das so ist, sollte man allerdings möglichst schnell abgeklären, da sonst Verwirkungs- und Verjährungsfristen drohen.

Was viele Leute nicht wissen ist, dass verschiedenen Krankenkassen einen sog. Gesundheitsrechtsschutz inbegriffen haben, der meist alle im Zusammenhang mit Unfällen entstehenden Anwaltskosten übernimmt.

Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt kann nach einem Unfall u. U. finanzielle Unterstützung von den Opferhilfestellen der Kantone erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass er Opfer «eines Täters», also z. B. eines rücksichtslosen Automobilisten, der den Unfall verschuldet hat, wurde.

Gut zu wissen

Unter den gleichen Voraussetzungen, nämlich dass «jemand» den Unfall verschuldet / zu verantworten hat (man spricht dann von einem sog. Haftpflichtfall), hat dieser jemand auch die dem Unfallopfer entstehenden Anwaltskosten zu übernehmen. In der Praxis ist das aber meistens nicht der Verursacher selber, sondern seine Haftpflichtversicherung, bei Autounfällen die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Halters des unfallverursachenden Autos. Nicht selten weigern sich die Haftpflichtversicherungen in solchen Fällen allerdings, die dem Unfallopfer entstehenden Anwaltskosten vollständig zu übernehmen, vor allem wenn dem Opfer ein gewisses Selbstverschulden vorgeworfen wird.

Falsche Vorstellungen

Was die sog. unentgeltliche Rechtspflege betrifft, so herrschen in der allgemeinen Bevölkerung zum Teil etwas falsche Vorstellungen darüber, was das überhaupt ist: Der Staat übernimmt nach einem Unfall (abgesehen von wenigen Ausnahmen) immer nur dann Anwaltskosten, wenn ein eigentliches Verfahren rechtshängig gemacht, also z. B. eine gerichtliche Klage eingereicht wird. Letzteres ist eher selten der Fall, werden Schadenersatzansprüche nach Unfällen mit den zuständigen Versicherungen in aller Regel doch aussergerichtlich «erledigt». Es kommt dazu, dass ein solcher Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege nur Leuten zusteht, die unter oder höchstens knapp über dem Existenzminimum leben.

Greift keine der erwähnten Möglichkeiten, so muss das Unfallopfer seine Anwaltskosten letztlich selber bezahlen. Wie hoch sind denn jetzt die Anwaltskosten nach einem Unfall? Die meisten Anwältinnen und Anwälte rechnen nach Aufwand, also «nach Stunden» ab. Dabei ist ein Stundensatz von CHF 300 bis CHF 400 üblich, wobei die Stundensätze von Fachanwältinnen und -anwälten (für das Personenschadenrecht sind das die Fachanwälte SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht) eher höher, diejenigen von sog. Allgemeinpraktikern eher tiefer sind. Was sich immer mehr durchsetzt, sind sog. Honorarvereinbarungen. Das heisst, dass ein tieferer Stundensatz vereinbart wird, der Anwalt sich zusätzlich aber ein Erfolgshonorar versprechen lässt. Das hat nichts mit den oft (negativ) kolportierten, sog. «Amerikanischen Verhältnissen» zu tun, sondern bedeutet, dass der Anwalt letztlich einen Teil des Kostenrisikos selber trägt, was vom Bundesgericht vor ein paar Jahren ausdrücklich als zulässig bezeichnet wurde.

Zu guter Letzt sei noch auf die «Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten» (rechtsberatung-up.ch) hingewiesen: Die Rechtsberatung UP ist ein gemeinnützig organisierter Verein, der Unfallopfer, Versicherte und Patienten bei Problemen rund um das Sozialversicherungs- und das Haftpflichtrecht unterstützt. Sie bietet an sechs Standorten in der Schweiz eine persönliche Beratung durch zwei Fachanwälte/innen an, und das zu einem sehr günstigen Tarif.

Text Patrick Wagner, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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